Sturmschäden

Sturmschäden beseitigen – durch Baumfällungen Rosner

Durch einen Sturm sind Bäume bei Ihnen umgefallen oder stark beschädigt, sodass Sie in nächster Zeit befürchten müssen, der Baum könnte eventuell brechen? Dann sollten Sie sich schnell darüber im Klaren werden, wie Ihre nächsten Schritte aussehen, denn:

Jeder Grundstückseigentümer ist für die Bäume auf seinem Grundstück selbst verantwortlich – im Besonderen auch dafür, dass sie ausreichend standsicher sind und von ihnen keine Gefahr ausgeht. Ist der Baum nicht mehr ausreichend tragfähig oder stellt eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar, muss er gefällt werden. Auch in diesem Fall können wir Ihnen eine breite Palette an Möglichkeiten bieten, um die Gefahr einzudämmen.

Um den Zustand der Bäume zu beurteilen, reicht im Regelfall eine regelmäßige Sichtkontrolle aus, doch wenn man sich nicht in der Lage fühlt, die Gefahr einzuschätzen, kann man auch einen Baumgutachter mit der Überprüfung beauftragen. Gerne können Sie uns dafür kontaktieren, wir helfen Ihnen schnell und kompetent bei der Beurteilung der Lage und geben Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen.

Eine Kontrolle zweimal jährlich ist vom Bundesgerichtshof zur Pflicht erklärt worden, und sollte etwas oder jemand zu Schaden gekommen sein, haftet der Grundstückseigentümer für alle entstandenen Schäden. Zudem muss im Schadensfall der Grundstückseigentümer nachweisen, dass er Kontrolle und Pflege ausreichend ernst genommen hat. Sturmschäden sind zwar als höhere Gewalt einzustufen, und deshalb sind Sie von der Kontrollpflicht entlastet, aber das muss Sie nicht zwingend vor Regressansprüchen bewahren. Lassen Sie es nicht so weit kommen und kontaktieren Sie uns rechtzeitig, bevor es zu einem Schadensfall kommt.

Ist der Schadensfall bereits eingetreten? Auch dabei stehen wir Ihnen zur Seite. Für viele Schäden haben wir bereits eine bewährte Lösungsmöglichkeit, die wir Ihnen möglichst unkompliziert zur Verfügung stellen. Schäden, bei denen wir schnell helfen können sind, unter anderem:
– Der Baum ist auf das eigene Grundstück gefallen und hat nichts beschädigt
– Der Baum ist nur geknickt und nicht mehr tragfähig und muss deshalb gefällt werden,
   weil er eine Gefahr für das eigene oder das Nachbarhaus darstellt
– Der Baum hat das Nachbarhaus beschädigt
– Der Baum hat ein Fahrzeug beschädigt

Jetzt Sturmschäden beseitigen lassen!

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie den Schaden alleine bewältigen können, oder er ist in der Liste nicht aufgeführt? Kein Problem, wir geben Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns bei einem Sturmschaden direkt unter unserer 24h-Notrufnummer an, diese ist 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.
Unser Notdienstteam ist zeitnah bei Ihnen und nimmt Ihnen alles Weitere ab. Wir kümmern uns um Sturmschäden jeglicher Art.

Zügige Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen im Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Ruhrkreis Düren-Jülich, Mönchengladbach, Kreis Heinsberg, Köln und Düsseldorf.

Baumfaellung-Rosner-Sturmschaden

Sie sind einem Sturm zum Opfer gefallen?

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Tel.: 01577 2913648

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