Baumfällungen

Baumfällarbeiten professionell und sicher

Bäume sind ein wichtiger Teil unserer Umwelt und sollten daher so gut wie möglich geschützt werden. Das Fällen von Bäumen ist daher häufig genehmigungspflichtig – auch im eigenen Garten.

Je nach Baumart, Umfang und Jahreszeit können unterschiedliche Genehmigungen erforderlich sein.

Genehmigung oder nicht?

Sind Sie unsicher, ob Sie eine Genehmigung zur Baumfällung benötigen? Das Stutzen von Bäumen im eigenen Garten muss häufig einer Genehmigung und einer geeigneten Fällzeit unterliegen. Neben der Baumart ist vor allem der Umfang der Fällaktion und die Jahreszeit entscheidend. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Vorschriften voneinander abweichen, eine allgemeingültige Aussage ist deshalb nicht zu treffen.

In der Baumschutzverordnung Ihrer Region finden Sie genaue Informationen zu den Genehmigungen, die Sie benötigen. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn Sie nur einzelne Äste oder Zweige abschneiden wollen. Informieren Sie sich also am besten vorab, damit Sie im Verlauf der Arbeiten nicht auf Widerstände stoßen. 

In der Regel dürfen Obstbäume sowie Bäume mit einem Stammumfang von max. 60 cm gefällt werden (gemessen auf einem Meter Höhe). In einigen Städten kann der Umfang auch bis zu 80 cm betragen. Zudem benötigen Nadelbäume häufig keine Genehmigung.
Neben dem Umfang ist aber auch die Art entscheidend. Die meisten Laubbäume sind geschützt und dürfen überhaupt nicht gestutzt werden.

Aber auch solche Bäume dürfen mit Genehmigung gefällt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

– Der Baum ist irreparabel erkrankt
– Der Baum ist durch Sturmwind stark beschädigt
– Der Baum stellt eine Gefahr für Personen oder Dinge dar
– Die zulässige Grundstücksnutzung wird durch den Baum verhindert
– Denkmalschutz kann nicht umgesetzt werden
– Die ökologische Funktion des Baumes ist verloren
– Die Fällung würde zur besseren Gesamtentwicklung des Bestandes beitragen
– Die Entwicklung des Baumes kann an diesem Standort nicht arttypisch erfolgen

Wann darf man Bäume fällen?

Zwischen Anfang Oktober und Ende Februar dürfen Sie Bäume fällen, sofern Sie eine Genehmigung besitzen oder es sich um einen Baum handelt, der von der örtlichen Baumschutzsatzung ausgenommen ist.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel werden Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen, die sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen kann! Die Höhe der Strafe ist meist davon abhängig, wie viele Bäume gefällt wurden. Schon die Anzeige durch ihre Nachbarn beim Ordnungsamt kann sie in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Beugen sie dem also am besten mit einer Baumfällgenehmigung vor, die Sie lediglich 20 bis 80 Euro kosten wird.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung von Genehmigungen und kümmern uns auch um die fachgerechte Absicherung, Abtragung und Entsorgung. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!

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